Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Rechtsbeziehungen zwischen der Maisel Consult (MC) [vertreten durch den Inhaber Herr Oliver Maisel] und ihren Auftraggebern/ Kunden gestalten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der MC schriftlich bestätigt werden. Diese AGB der MC gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass sie bei jedem weiteren Vertragsschluss erneut vereinbart werden. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird von vornherein durch die MC widersprochen.
§ 1 Art des Beratungsvertrages, Umfang und Geltungsbereich
Die von der MC abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten; d. h. der Berater erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung, insbesondere in den Bereichen Strategische Planung, Controlling, Qualitätsmanagement und Datenschutz.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der MC grundsätzlich weder zugesagt noch erbracht.
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MC und dem Kunden aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrages. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Schriftlichkeit der Aufträge und sein Inhalt
Die Beratungstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage schriftlich erteilter Aufträge. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs, die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Die Darstellung unserer Dienste im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
Wir werden den Zugang der Bestellung dem Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme dar.
§ 3 Ausführung der Beratungstätigkeit
Die MC führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze durch. Alle Bewertungen, Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, mündliche Auskünfte gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
§ 4 Honoraranspruch
1. Die MC hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
2. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber/ Kunden verhindert (z.B. wegen Kündigung), so hat die MC gleichwohl Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
3. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der MC einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.
4. Die MC kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen.Die Beanstandung der Arbeiten der MC berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
5. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit der MC.
6. Ist nichts anderes angegeben, verstehen sich die Preise netto zzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
§ 5 Unrichtigkeit und Fehler
1. Die MC ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Fehler an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die MC unverzüglich nach Kenntnis der Unrichtigkeit / Fehler hierüber zu informieren.
2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Fehlern, sofern diese von der MC zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der MC.
§ 6 Haftung
Die MC und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch hinzugezogene Kollegen (siehe auch § 9).
Hinweis: Aufgrund des Auftragsumfanges (u.a. § 1 dieser AGB) bereitet die MC lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggeber/ Kunden, so dass die MC nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.
§ 7 Urheberrecht
1. Die MC behält an der gelieferten Leistung das Urheberrecht. Die erstellten Beratungsleistungen sind geistiges Eigentum der MC, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Publikationen zum Ergebnis der Arbeiten bzw. zu Teilergebnissen sind stets nur gemeinsam vorzunehmen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der MC, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der MC an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung der MC dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
3. Die Verwendung beruflicher Äußerungen der MC zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die MC zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Die MC ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden und die gegenwärtige und zukünftige geschäftliche Interessen ihrer Auftraggeber betreffen, Stillschweigen zu bewahren und sie weder für sich selbst noch für Dritte kommerziell zu verwerten. Schriftliche Äußerungen jeder Art beider Partner sind vom jeweils anderen nur mit Einverständnis weiter zu verwenden. Die Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
§ 9 Zusatzberater
Die MC ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zwischen Auftraggeber und den spezialisierten Kollegen zu vereinbaren. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Auftraggeber. Im letzten Fall übernimmt die MC auch keine Haftung für Arbeiten der o. g. Personen.
§ 10 Informationsweitergabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen vorzulegen, nötigenfalls auch unaufgefordert. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf der MC Räumlichkeiten für die Auftragserfüllung kostenlos zur Verfügung, ebenso stehen seine Mitarbeiter für Fachdiskussionen zur Verfügung. Es wird eine Kontaktperson benannt.
§ 11 Terminabsage
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine vier Wochentage vorher oder kurzfristiger ab, so hat die MC Anspruch auf 50% des Honorars für die ausgefallene Zeit sowie 100% der bereits aufgewendeten Spesen (Hotelkosten, etc.).
Sagt der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine 2 Wochen bis 5 Wochentage vorher ab, so hat die MC Anspruch auf 20% des Honorars für die ausgefallene Zeit sowie 100% der bereits aufgewendeten Spesen (Hotelkosten, etc.).
§ 12 Kündigung
1. Aufträge können jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen jedoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund oder fristgemäß, so hat die MC Anspruch auf den bis dahin angefallenen Teil der Vergütung. Kündigt die MC aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sie den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, ohne dass eine Gegenrechnung der freigesetzten Arbeitskraft erfolgt.
2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die MC zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
3. Abweichende Vereinbarungen zur Kündigungsfrist können einzelvertraglich getroffen werden.
§ 13 Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Bayreuth.
§ 14 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift soll eine angemessene Regelung treten/ gelten, die rechtlich wirksam ist und die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.
§ 15 Geltung der AGB
Diese AGB gelten für diesen und bis auf Widerruf alle folgenden Aufträge.
Bayreuth, den 03.07.2019